FAQs
Kann ich mein Kind auch nur stundenweise bringen?
Das ist nicht möglich. Wir wollen mit den Kindern eine Beziehung aufbauen und unterhalten, was bei kurzen, nur stundenweisen Aufenthalten nicht möglich ist. Die minimale Betreuungszeit beträgt daher wöchentlich 60%.
Bieten sie subventionierte Plätze an?
Ja, wir bieten subventionierte Betreuungsplätze an. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Kanton Zug für Kinder mit Wohnsitz im Kanton rund ein Drittel der Betreuungskosten. Zusätzlich leisten die Gemeinden je nach finanziellen Verhältnissen der Eltern weitere Beiträge. Details zu den Voraussetzungen und der Höhe der Beiträge erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde. Informationen zu den kantonalen Beiträgen finden Sie hier: Kantonspauschale (Beitrag Kanton Zug an die Kinderbetreuung)
Muss ich in Baar wohnhaft sein, um das Kind zu ihnen bringen zu können?
Nein, es spielt keine Rolle, wo Sie wohnhaft sind. Sollten Sie ausserhalb des Kantons Zug wohnen, so können wir Ihnen jedoch keinen Rabatt für den obligatorischen Kindergarten gewähren.
Wann ist ein Eintritt möglich und wie läuft die Eingewöhnungszeit ab?
Der Eintritt ist jederzeit möglich, beginnt aber immer an einem Montag. Unabhängig vom gewünschten Betreuungspensum sind die Kinder anfangs jeden Tag mit steigender Stundenzahl anwesend. Die Eingewöhnung ist sehr vom Kind abhängig und wird daher individuell mit den Betreuungspersonen abgesprochen. Zu Beginn ist es immer erforderderlich, dass ein Elternteil anwesend ist. Die Eingewöhnungszeit beginnt mit einem Besuch und einem Gespräch mit der jeweiligen Betreuungsperson. Meist viel rascher, spätestens jedoch nach einem Monat, wird die Eingewöhnung mit einem Elterngespräch abgeschlossen.
Haben sie freie Plätze und führen sie eine Warteliste?
Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Am besten machen Sie kurz eine Anfrage bei uns. Sollten wir zur gewünschten Zeit keinen Platz anbieten können, nehmen wir Ihr Kind gerne auf der Warteliste auf.
Kann ich mein Kind auch bringen, wenn es weder Deutsch noch Englisch spricht?
Meistens ja. Unsere Betreuungspersonen sprechen sehr viele Sprachen und zudem lernen die Kinder untereinander recht schnell sich zu verständigen. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen.
Nehmen sie auch Kinder mit einer Behinderung auf?
Wir sind dafür nicht speziell eingerichtet, besprechen den Einzelfall jedoch gerne mit Ihnen.
Wie funktioniert das Schulsystem im Kanton Zug?
Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt, einen Jahreskurs des Kindergartens, sechs Jahreskurse der Primarstufe und drei Jahreskurse der Sekundarstufe 1 zu besuchen. Die Schulpflicht umfasst ein Jahr Kindergarten und neun Jahre der Primar- und Sekundarstufe 1. Sie kann in einer öffentlich-rechtlichen oder in einer anerkannten privaten Schule erfüllt werden. Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erreicht haben, müssen auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten besuchen. Erreichen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, so sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt, nicht jedoch dazu verpflichtet.
Wie funktioniert die Rechnungsstellung?
Wir stellen Quartalsrechnungen aus (Start erstes Quartal ist jeweils im August). Die Eltern können jedoch auch (Dauerauftrag) monatliche Zahlungen leisten. Für die Zusatzleistungen (Zusatztage, Halbtage, kostenpflichtige Zusatzaktivitäten wie Schwimmen, Tanzen u.a.) stellen wir am Ende jedes Quartals Rechnung.

