FAQs

Kann ich mein Kind auch nur stundenweise bringen?

Das ist nicht möglich. Wir wollen mit den Kindern eine Beziehung aufbauen und unterhalten, was bei kurzen, nur stundenweisen Aufenthalten nicht möglich ist. Die minimale Betreuungszeit beträgt wöchentlich 40% (unsere Empfehlung ist mindestens 60%). Nach Übertritt des Kindes in unser Kinderhaus (ab ca. 3 Jahren) beträgt die obligatorische Mindestbetreuung wöchentlich 60%, um die Integration in der Gruppe und um eine positive Entwicklung zu unterstützen.

 

Bieten sie auch subventionierte Plätze an?

Für Kinder der Gemeinde Cham, der Stadt Zug und der Gemeinde Steinhausen bieten wir subventionierte Plätze an. Für Kinder der Gemeinde Baar leider nicht, da Baar nur Einrichtungen unterstützt, wo ausschliesslich Deutsch gesprochen wird. Für alle übrigen Gemeinden fragen Sie bitte bei Ihrer Gemeinde nach.

 

Muss ich in Baar wohnhaft sein, um das Kind zu ihnen bringen zu können?

Nein, es spielt keine Rolle, wo Sie wohnhaft sind. Sollten Sie ausserhalb des Kantons Zug wohnen, so können wir Ihnen jedoch keinen Rabatt für den obligatorischen Kindergarten gewähren. 

 

Wann ist ein Eintritt möglich und wie läuft die Eingewöhnungszeit ab?

Der Eintritt ist jederzeit möglich. Die Eingewöhnung ist sehr vom Kind abhängig und wird daher individuell mit den Betreuungspersonen abgesprochen. Die Eingewöhnungszeit beginnt mit einem Besuch und einem Gespräch mit der jeweiligen Betreuungsperson. Meist viel rascher, spätestens jedoch nach einem Monat, wird die Eingewöhnung mit einem Elterngespräch abgeschlossen.

 

Haben sie freie Plätze und führen sie eine Warteliste?

Diese Frage lässt sich nicht generell beantworten. Am besten machen Sie kurz eine Anfrage bei uns. Sollten wir zur gewünschten Zeit keinen Platz anbieten können, nehmen wir Ihr Kind gerne auf der Warteliste auf.

 

Kann ich mein Kind auch bringen, wenn es weder Deutsch noch Englisch spricht?

Meistens ja. Unsere Betreuungspersonen sprechen sehr viele Sprachen und zudem lernen die Kinder untereinander recht schnell sich zu verständigen. Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen.

 

Nehmen sie auch Kinder mit einer Behinderung auf?

Wir sind dafür nicht speziell eingerichtet, besprechen den Einzelfall jedoch gerne mit Ihnen.

 

Wie funktioniert das Schulsystem im Kanton Zug?

Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt, einen Jahreskurs des Kindergartens, sechs Jahreskurse der Primarstufe und drei Jahreskurse der Sekundarstufe 1 zu besuchen. Die Schulpflicht umfasst ein Jahr Kindergarten und neun Jahre der Primar- und Sekundarstufe 1. Sie kann in einer öffentlich-rechtlichen oder in einer anerkannten privaten Schule erfüllt werden. Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erreicht haben, müssen auf Beginn des folgenden Schuljahres den obligatorischen Kindergarten besuchen. Erreichen sie bis Ende Mai das fünfte Altersjahr, so sind sie zum Eintritt in den obligatorischen Kindergarten berechtigt, nicht jedoch dazu verpflichtet.

„Hilf mir, es selbst zu tun“ (Maria Montessori)


Das Kind will vom Erwachsenen unabhängig werden. Arbeiten, die das Kind selber übernehmen kann, will es selber ausführen.